Lehrstuhl für Geistige Entwicklung
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Studium und Lehre

LPO I 2020 (neue Studienordnung)

Seit dem Wintersemester 2020/2021 gilt für die Ausbildung im Studiengang „Lehramt für Sonderpädagogik“ eine neue Studien- bzw. Prüfungsordnung (LPO I 2020), die das Studium von zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen vorsieht:

  • Schwerpunktmäßig studieren Sie Ihre vertiefte sonderpädagogische Fachrichtung (90 ECTS)
  • Hinzukommt das ergänzende Studium der sog. sonderpädagogischen Qualifizierung, also einer zweiten, nicht vertieften sonderpädagogischen Fachrichtung (30 ECTS)

Genauere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den beigefügten Modul- und Studienverlaufsplänen, dem MZL-Infoblatt oder der Seite Studium Lehramt für Sonderpädagogik und werfen Sie auch einen Blick in unsere FAQ (siehe Beratungsangebote).

LPO I 2008 (alte Studienordnung)

Für Studierende, die vor dem Wintersemester 2020/2021 ihr Studium der Sonderpädagogik begonnen haben, gilt die Studien- bzw. Prüfungsordnung LPO I 2008. Informationen zum Studienaufbau finden Sie im Modulplan alte LPO I 2008. Bitte beachten Sie, dass die alte Studienordnung und somit auch die einzelnen Veranstaltungen auslaufen. Berücksichtigen Sie diesen Umstand unbedingt bei Ihrer Studienplanung! Genaue Angaben dazu, wann die jeweiligen Veranstaltungen und Modulprüfungen zum letzten Mal angeboten werden, finden Sie ebenso im o.g. Modulplan. Sollten Sie noch Veranstaltungen besuchen müssen, die bereits ausgelaufen sind, entnehmen Sie bitte der Übersicht über Äquivalenzveranstaltungen, welche Veranstaltung nach neuer LPO I als Ersatz dient. 

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