Lehrstuhl für Geistige Entwicklung
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Geistigbehindertenpädagogik, ES

Worum handelt es sich?

Lehramtsstudierende haben die Möglichkeit, ihr bisheriges Lehramtsstudium um das Studium der Geistigbehindertenpädagogik zu erweitern und damit ihre bisherige Expertise zu ergänzen.

Für wen ist das Erweiterungsstudium gedacht?

Das Erweiterungsstudium ist für alle Lehramtsstudierenden gedacht. Auch Studierende der Sonderpädagogik können die bisher studierte(n) Fachrichtung(en) nochmal zusätzlich erweitern. Das Erweiterungsstudium ist zulassungsfrei, es besteht kein Numerus clausus.

Wie läuft das Erweiterungsstudium ab?

Das Erweiterungsstudium wird mit der Ersten Staatsprüfung abgeschlossen. Auf dem Weg dorthin müssen keine Studienleistungen erworben werden. Jedoch sind Praktika als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung zu absolvieren. Sie finden die Veranstaltungsempfehlungen des Lehrstuhls sowie die Angaben zu den verpflichtenden Praktika unter Downloads in der PDF "Anforderungen Erweiterungsstudium". Da das Erweiterungsstudium zulassungsfrei ist, ist keine Bewerbung erforderlich. Die Regularien unterscheiden sich in Abhängigkeit vom Beginn Ihres Erweiterungsstudiums, wie Sie der o.g. PDF im Downloadbereich entnehmen können. Weitere Informationen zum Prozedere finden Sie hier.

Vor- und Nachteile des Erweiterungsstudiums

Mit Blick auf die große Heterogenität der Schülerschaft bietet Ihnen das Erweiterungsstudium der Geistigbehindertenpädagogik die Möglichkeit, Ihr bisheriges Studium sinnvoll zu ergänzen und Ihre Expertise in einem ausgewählten Schwerpunkt zu erweitern. Bitte beachten Sie, dass das Erweiterungsstudium der Geistigbehindertenpädagogik Sie nicht zur sonderpädagogischen Lehrkraft qualifiziert, sofern Sie nicht bereits grundständig Sonderpädagogik studieren.

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