Lehrstuhl für Geistige Entwicklung
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Beratungsangebote

Fachstudienberatung

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Studium. Worum geht es bei Ihrem Anliegen genau?

  • Zu allen Fragen rund um den Bereich Pädagogik bei geistiger Behinderung einschließlich inklusiver Pädagogik berät Sie die Fachstudienberaterin des Lehrstuhls Meike Engelhardt.
  • Bei lehramtsübergreifenden Fragen ist das Münchner Zentrum für Lehrerbildung (MZL) der richtige Ansprechpartner.
  • Bei Fragen zu administrativen Angelegenheiten (z. B. Bewerbung um einen Studienplatz, Einschreibung, etc.) wenden Sie sich bitte an den Studien-Informations-Service (SIS) der Studentenkanzlei und zentralen Studienberatung.
  • Fragen rund um die zu absolvierenden Praktika (Anerkennung, Ablauf, etc.) werden vom Praktikumsamt beantwortet.
  • Es lohnt sich auch ein Blick in unsere FAQs!

Weitere Beratungsangebote

FAQs

Welche Veranstaltungen muss ich im Erweiterungsfach Pädagogik bei geistiger Behinderung besuchen?

Informationen zu den Anforderungen des Lehrstuhls im Erweiterungsfach finden Sie hier.

Wie belege ich Veranstaltungen in der Erweiterung über das LSF?

Die Belegung für Studierende des Erweiterungsfaches erfolgt über die Restplatzvergabe. Eine Anleitung hierzu findet sich in der LSF-Hilfe.

Wann muss ich mich für die schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit) anmelden?

Die Anmeldemodalitäten entnehmen Sie bitte dem Leitfaden zur Erstellung der schriftlichen Hausarbeit. Sie finden ihn auf der Seite Prüfungen.

Welche Fachrichtungen kann ich nach neuer LPO miteinander kombinieren?

Die Fachrichtung Pädagogik bei geistiger Behinderung kann mit allen anderen sonderpädagogischen Fachrichtungen der LMU (Pädagogik bei Verhaltensstörungen, Lernbehindertenpädagogik, Sprachheilpädagogik, Gehörlosenpädagogik und Schwerhörigenpädagogik) kombiniert werden.

Kann ich mein Nebenfach nochmal wechseln?

Bereits bei der Immatrikulation wählen Sie Ihr Hauptfach (vertieften sopäd. Fachrichtung) und Ihr Nebenfach (sopäd. Qualifizierung = zweite, nicht vertiefte Fachrichtung). Während Sie in den ersten 6 Semestern und im 9. Semester Ihr Hauptfach studieren, widmet sich ihr 7. und 8. Semester dem Studium des Nebenfachs. Folglich können Sie Ihr Nebenfach theoretisch noch im Laufe der ersten sechs Semester wechseln. Für einen reibungslosen Fachwechsel empfehlen wir jedoch, dies nicht erst zum 7. Semester hin zu tun. 

Ist das Studium Pädagogik bei geistiger Behinderung zulassungsbeschränkt und gibt es einen NC?

Das Studium der Pädagogik bei geistiger Behinderung ist nicht zulassungsbeschränkt und es gibt keinen NC mehr. Folglich müssen Sie sich nicht für einen Studienplatz bewerben, sondern können sich zu gegebener Zeit einfach für diesen einschreiben (immatrikulieren). Bitte beachten Sie jedoch, dass einzelne Didaktikfacher möglicherweise einen Eignungstest erfordern. Informieren Sie sich hierzu rechtzeitig bei den jeweiligen Fächern. 

Soll ich Grund- oder Mittelschuldidaktik wählen?

Wenn Sie sich für die Grundschuldidaktik entscheiden, studieren Sie zwangsläufig Deutsch und Mathe und wählen zusätzlich ein 3. Fach. Im Staatsexamen schreiben Sie dann zwei Prüfungen zur Didaktik der Grundschule und eine in Ihrem dritten Didaktikfach (Kunst/Musik/Sport/Religion). 

Wenn Sie sich für die Mittelschuldidaktik entscheiden, studieren Sie Deutsch oder Mathe und wählen dann aus einer Vielzahl weiterer Didaktifächer (z. B. Physik, Geographie, Geschichte, Politik und Gesellschaft, ...). Im Staatsexamen schreiben Sie dann eine Prüfung pro Didaktikfach, aber keine in der Didaktikgruppe der Mittelschule. 

Was passiert, wenn ich Englisch in der Schule abgewählt habe?

Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung im Lehramt Sonderpädagogik (Grund- und Mittelschuldidaktik) ist eine fremdsprachliche Qualifikation in Englisch B2 erforderlich. Wenn Sie Englisch während Ihrer Schulzeit nicht in der Sekundarstufe II gewählt, sondern dieses Fach abgewählt haben, müssen Sie eine entsprechende Qualifikation rechtzeitig nachholen. Wir empfehlen, dies möglichst zu Beginn Ihres Studiums zu tun. Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an das MZL (Fremdsprachenkenntnisse in Lehramtsstudiengängen).