FAQs
Bitte informieren Sie sich auch auf folgenden Seiten:
- BA Pädagogik/Bildungswissenschaft
- MA Pädagogik mit Schwerpunkt Bildungsforschung und Bildungsmanagement
- Münchner Zentrum für Lehrerbildung
- Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und -didaktik
- Lehrstuhl für Lernbehindertenpädagogik
- Lehrstuhl für Pädagogik bei Verhaltensstörungen
- Lehrstuhl für Pädagogik bei geistiger Entwicklung
- Lehrstuhl für Sprachheilpädagogik
- Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR)
Allgemeine Fragen zum Studium
Welcher Unterschied besteht zwischen Vorlesung, Tutorium, Kolloquium und Seminar?
Die Veranstaltungen in der Universität unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich ihrer Zielsetzung, ihrer Präsentationsform, ihrer Methoden und ihrer Größe. In einer Vorlesung werden in der Regel vor einem großen Zuhörerkreis zentrale Studieninhalte sehr komprimiert präsentiert. In einem Tutorium werden häufig Inhalte von Vorlesungen unter Mitwirkung erfahrener Studierender nachbereitet. In einem Seminar findet die gemeinsame Erarbeitung der jeweiligen Inhalte in einem begrenzten Kreis (in der Regel 20 – 30 Teilnehmer) statt. In einem Kolloquium werden Kernfragen vertieft und wiederholt.
Was ist ein Department?
Departments sind wissenschaftliche Einrichtungen, in denen mehrere verwandte Fächer unter einer zentralen Geschäftsführung zusammengefasst sind, um einen effektiveren und flexibleren Einsatz vorhandener Ressourcen zu ermöglichen. An der Fakultät 11 gibt es zwei Departments: das Department für Psychologie und das Department
Was versteht man unter Modularisierung?
Ein Modul bezeichnet einen Verbund von thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen, die ein gemeinsames Lernziel vermitteln und mindestens eine integrierte Prüfungsleistung beinhalten. Module können dabei aus ganz verschiedenen Lehr- und Lernformen bestehen (Vorlesung, Übung, Seminar, Projektseminar, Selbststudium, Projektarbeit, etc.).
Was sind ECTS-Punkte?
Das European Credit Transfer System (ECTS) soll sicherstellen, dass die Leistungen von Studierenden innerhalb des Europäischen Hochschulraumes vergleichbar sind und bei einem Wechsel von einer Hochschule zur anderen, auch grenzüberschreitend, angerechnet werden können.
Grundlage für die Vergabe von ECTS-Punkten ist die Annahme eines in Stunden gemessenen, durchschnittlich zu leistenden Arbeitsaufwandes für das Studium. Dieser umfasst 1500-1800 Stunden pro akademischem Jahr und wird in 60 ECTS-Punkten ausgedrückt. Ein Leistungspunkt entspricht daher 25 bis 30 Arbeitsstunden, wobei sich die Kultusministerkonferenz für 30 Arbeitsstunden pro ECTS-Punkt ausgesprochen hat.
Üblicherweise absolvieren Studierende innerhalb eines Semesters also Module mit einem Umfang von etwa 30 ECTS-Punkten.
Was ist die Lehrveranstaltungsnummer?
Jeder Lehrveranstaltung wird eine Nummer zugeorndet. So stehen die ersten zwei Zahlen beispielsweise für die Fakultät: 11457. Bitte geben Sie die Lehrveranstaltungsnummer und Ihre Matrikelnummer unbedingt an wenn Sie sich an die Studiengangskoordination wenden.
Was macht die Fachstudienberatung?
Wenn Sie fachspezifische Fragen zum Studium haben, stehen Ihnen die Fachstudienberatungen als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Fachstudienberatung wird in der Regel von Dozentinnen oder Dozenten im entsprechenden Studienfach angeboten. Sie können kompetent Auskunft geben zu gezielten Fragen hinsichtlich:
- Studieninhalten
- Prüfungsanforderungen
- Studienaufbau und konkreter Studienorganisation
- Innhaltlichen Informationen zu Eignungsfeststellungsverfahren/Eignungstests
Eine Liste mit den Fachstudienberatungen finden Sie unter www.lmu.de/fsb.
Bei allgemeineren Fragen zum Studium (wie Zulassung, Einschreibung oder Entscheidungs- und Orientierungshilfen) steht Ihnen auch die Zentrale Studienberatung zur Verfügung.
Wie bekomme ich mein Semesterticket?
Zum Wintersemester 2013/14 wurde ein Semesterticket (Sockelmodell) für die Studierenden mehrerer Münchner Hochschulen eingeführt, darunter auch für die Studierenden der LMU. Im Rahmen der Immatrikulation und Rückmeldung wird daher neben dem Grundbeitrag von allen Studierenden der LMU ein zusätzlicher Beitrag für das Semesterticket erhoben.
Die Studierenden der LMU erhalten einen mit einem MVV-Logo versehenen Studienausweis, der in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis für die Dauer des jeweiligen Semesters als Fahrtberechtigung für alle für den Verbundverkehr freigegebenen Verkehrsmittel (2. Klasse) im gesamten MVV-Verbundgebiet (Gesamtnetz) von Montag bis Freitag zwischen 18 Uhr und 6 Uhr des Folgetages (einschließlich Nachtlinien) sowie ohne Zeitlimit an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen dient.
Über die Vertriebswege im MVV kann zusätzlich eine für den Zeitraum eines Semesters gültige Zeitkarte "IsarCard Semester" käuflich erworben werden, die zusammen mit dem Studienausweis und einem amtlichen Lichtbildausweis zu beliebig vielen Fahrten mit allen für den Verbundverkehr freigegebenen Verkehrsmitteln (2. Klasse) im gesamten MVV-Verbundgebiet (Gesamtnetz) berechtigt.
Weitergehende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Studentenwerks München und des MVV. Bitte beachten Sie, dass die Studentenkanzlei der LMU im Zusammenhang mit dem Semesterticket ausschließlich bei Fragen oder Problemen bezüglich der Erhebung des zusätzlichen Beitrags und der Ausstellung des Studienausweises Ihr zuständiger Ansprechpartner ist. In allen anderen Angelegenheiten bezüglich des Semestertickets wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Ansprechpartner und Servicestellen des MVV oder des Studentenwerks München.
LSF
Was ist LSF?
LSF ist das Campusmanagementsystem der LMU. Als Studieninformations-, -beratungs- und Planungssystem unterstützt es Studierende und Lehrpersonal bei der Planung und Verwaltung von Lehrveranstaltungen.
LSF für Studierende bietet das folgende Leistungsspektrum:
- Online Vorlesungsverzeichnis
- Online-Belegung von Veranstaltungen, inkl. Priorisierung präferierter Lehrveranstaltungen
- Stundenplan Tool
- Download von Kursmaterialien, sofern vom Dozenten hinterlegt
- Online-Prüfungsanmeldung
- Zugriff auf den aktuellen Stand des eigenen Notenspiegels/Kontoauszug
- Informationen zu Studiengängen, Veranstaltungen und Dozenten sowie den Aufbau der LMU
Wie funktioniert LSF?
Hilfreiche und anschauliche Tutorials zu LSF finden Sie unter den Hilfe-Seiten von LSF.
Was ist die Lehrveranstaltungsnummer und wann brauche ich sie?
Jeder Lehrveranstaltung wird eine Nummer zugeorndet. Die ersten beiden Zahlen stehen für die Fakultät. 11457 ist Beispielweise die Lehrveranstaltungsnummer der Vorlesung Einführung in die Grundschulpädagogik (Stand WiSe 18/19). Bitte geben Sie die Lehrveranstaltungsnummer und Ihre Matrikelnummer immer an wenn Sie sich an die Studiengangskoordination wenden.
Welche Lehrveranstaltungen werden per LSF belegt?
Lehrveranstaltungen in LSF werden in der Regel belegt, d.h. Sie bewerben sich um einen Platz.
Wann kann ich meine Prüfungsnote im LSF sehen?
Sobald der Notengebungsprozess abgeschlossen ist, kann die Note in LSF eingesehen werden. Sie erscheint dann automatisch in Ihrem Kontoauszug (Notenspiegel). Solange der Notengebungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, wird der Kurs als „AN″ (Angemeldet) vermerkt. Bitte sehen Sie von Nachfragen zu Ihrer Note vor dem Ablauf der Noteneintragungsfrist (spätestens bis eine Woche vor Vorlesungsbeginn des auf die jeweilige Prüfung folgenden Semesters) ab!
Wie belege ich Veranstaltungen?
Campus Kennung - E-Mail
Wie sende ich E-Mails mit meiner Campus-E-Mail Adresse?
Loggen Sie sich in das LMU Portal ein. Klicken Sie nun auf Mailbox. Nun können Sie eine neue Nachricht verfassen und senden.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.it-servicedesk.uni-muenchen.de/it-angebote/mailbox/index.htm
Belegen und Abmelden von Veranstaltungen
Wie belege ich Veranstaltungen?
Eine genaue Anleitung finden Sie unter den LSF-Hilfe-Seiten.
Was ist eine Belegfrist?
Während der Belegfrist kann über die Funktion „Lehrveranstaltungen belegen/abmelden″ im Modulbaum belegt werden. Sie haben die Möglichkeit sich für Veranstaltungen verbindlich anzumelden. Sollten Sie vor der Belegfrist versuchen, sich für einen der Kurse anzumelden, erhalten Sie eine Fehlermeldung.
Wichtig: Das Belegen währedne der Belegfrist funktioniert nicht nach dem „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst″-Prinzip. Sie müssen sich also nicht in den ersten Minuten der Belegfrist zu einem Kurs anmelden, sondern haben die gesamte Frist Zeit dafür.
Die Belegfrist(en) finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes (PAGS).
Wo muss ich mich zu Lehrveranstaltungen anmelden?
Zu allen Seminaren und Begleitkursen kann man sich über die Online-Plattform HIS-LSF der LMU anmelden: www.lsf.lmu.de
Welche Lehrveranstaltungen werden per LSF belegt?
Alle. Ausnahmen gibt es nur in sehr seltenen Fällen.
Warum muss ich bei der Wahl der Veranstaltungen priorisieren?
Die Anzahl der Plätze in den Seminaren ist begrenzt. Wenn ein Seminar Platz für 15 Teilnehmer hat und sich 100 darauf bewerben bekommen dort naturgemäß 85 keinen Platz. Sie erhöhen Ihre Chancen auf einen Platz, wenn Sie viele Prioritäten angeben. Tun Sie das nicht gehören Sie eventuell zu den oben genannten 85 und müssen über die Restplatzvergabe erneut versuchen einen Platz zu bekommen. Solte auch das erfolglos bleiben, können Sie sich nach Ablauf der Restplatzvergabe an die Studiengangskoordination wenden.
Was mache ich wenn es zu einer Überschneidung kommt?
In Einzelfällen kommt es vor, dass sich Pflichtveranstaltungen terminlich überschneiden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination bitte schicken Sie die Veranstaltungnumnmern (11xxx) der sich überschneidenden Veranstaltungen mit.
Kann ich ein Seminar besuchen, zu dem ich nicht zugelassen bin?
Das ist nicht möglich. Eine Zulassung ist Voraussetzung ein Seminar besuchen zu dürfen. Seminare, zu denen Sie nicht zugelassen sind, können Sie nicht besuchen. Kontaktieren Sie nicht die Dozenten die Plätze werden ausschließlich über die Studiengangskoordination vergeben.
Wann und wie erfahre ich, ob ich zu einer Lehrveranstaltung zugelassen bin?
In der Regel erhalten Sie frühestens drei Tage und spätestens ca. eine Woche nach dem Ende der Belegfrist in ihrem LSF-Stundenplan und evtl. auch auf Ihre Campus-E-Mail-Adresse eine Nachricht, inwiefern Sie zu welchem Seminar „zugelassen″ sind. Bitte sehen Sie von vorzeitigen Rückfragen zum Stand der Belegungen ab!
Kein Platz in einer Veranstaltung -> Nachbelegung -> Restplatzvergabe
Sollten Sie keinen Platz bekommen haben belegen Sie bitte via Restplatzvergabe in LSF nach.
Wichtig!: Sie können nur über das Vorlesungsverzeichnis nicht über den Modulbaum nachbelegen -> siehe auch LSF-Hilfe "Restplatzvergabe" links im Menue.
Ich kann nur zu bestimmten Terminen bzw. ich brauche den Platz in der Lehrveranstaltung unbedingt!
Die ohnehin sehr aufwendige Koordination der Studiengänge kann keine privaten Gründe wie Nebenjobs oder eine lange Anfahrt berücksichtigen. In diesen Fällen können Sie sich selbst einen Tauschpartner organisieren. Die Zulassung zu bestimmten Kursen ist nur möglich wenn Sie Kinder haben oder nachweisbar einen Angehörigen pflegen. Sollte das der Fall sein wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination.
Was kann ich tun, wenn ich zu einem Seminartermin keine Zeit habe?
Sie studieren im Vollzeitstudium. Leider können wir auf private Termine oder lange Anfahrtszeiten keine Rücksicht nehmen das würde unsere Kapazitäten völlig überschreiten. Wenn Sie zu einem Termin keine Zeit haben, weil Sie beispielweise arbeiten, haben Sie aber Gelegenheit sich eigenständig einen Tauschpartner suchen. Wenn Sie erfolgreich waren nehmen Sie Kontakt mit der Studiengangskoordination aufnehmen, damit der Seminarwechsel eingetragen werden kann.
Platztausch
Suchen Sie sich bitte selbstständig einen Tauschpartner und schicken Sie Ihre Matrikelnummern sowie die dazugehörigen Lehrveranstaltungsnummern (11xxx) mit der Betreffzeile "Seminartausch" an die Studiengangskoordination der Tausch wird dann eigetragen.
Belegen mit Kind
Sollten Sie kleine Kinder haben können Sie ein Wunschseminar auswählen, in dem Sie zugelassen werden. Schicken Sie bitte eine Mail an die Studiengangskoordination, Betreffzeile: "Belegen mit Kind" und geben die Veranstaltungsnummer (11xxx) sowie Ihre Matrikelnummer an, Sie werden dann entsprechend zugelassen.
Die Belegfrist ist abgelaufen. In den folgenden Tagen geschehen seltsame Dinge in meinem Stundenplan. Habe ich etwas falsch gemacht?
Nein! In den Tagen nach Ablauf der Belegfrist laufen automatische Platzvergaben und manuelle Nachbearbeitungen. Sie können die Resultate frühestens drei Tage später einsehen. In der Zwischenzeit kann es passieren, dass eine Lehrveranstaltung aus Ihrem Stundenplan verschwindet. Des Weiteren ist es völlig normal, dass sie Ein „?″ bei vielen Veranstaltungen sehen. Bitte vermeiden Sie unbedingt bis Ende der Platzvergabe das Nachfragen per E-Mail oder Telefon zum Planungsstand! Alle diesbezüglichen Anfragen werden nicht beantwortet.
Haben Sie bitte Geduld und behalten Sie einfach den Stundenplan im Auge! So informieren Sie sich regelmäßig über den aktuellen Bearbeitungsstand. Erst wenn eine Veranstaltung in ihrem Stundenplan mit „Zugelassen″ gekennzeichnet ist, haben sie endgültig einen Platz erhalten. Veranstaltungen, zu denen Sie nicht zugelassen worden sind, verschwinden von selbst aus Ihrem Stundenplan oder erscheinen lediglich mit einem „Vorgemerkt″.
Ich habe die Belegfrist verpasst. Wie kann ich nachträglich zu einer Lehrveranstaltung in LSF zugelassen werden?
Sie können über die Restplatzveragbe nachbelegen, bzw. sich nach Ablauf der Restplatzveragbe an die Studiengangskoordination wenden.
Wie kann ich mich von einem Seminar abmelden?
Die Abmeldung von einem Seminar geschieht ebenso wie die Anmeldung über LSF (Lehre – Studium – Forschung). Falls dies nicht mehr möglich sein sollte, schicken Sie eine E-Mail an die Studiengangskoordination.
Ich bin für ein Seminar zugelassen, brauche den Platz aber nicht mehr. Sollte ich mich vom Seminar abmelden?
Ja, bitte melden Sie sich dringend möglichst zeitnah von dem betreffenden Seminar ab, Sie nehmen einem anderen Studenten sonst den Platz weg. Die Abmeldung können Sie innerhalb der Belegfrist selbst über das LSF vornehmen (über „belegen/abmelden″), nach dem Ablauf der Belegfrist melden Sie sich bitte per E-Mail an die Studiengangskoordination von der Lehrveranstaltung ab!
Kann ich mich noch während des Semesters von einer Lehrveranstaltung abmelden? Muss ich in diesem Fall die Prüfung mitschreiben?
Ja, Sie können sich auch während des Semesters von einer Veranstaltung wieder abmelden. Zur Prüfung sind Sie erst nach der Prüfungsanmeldung, die Sie selbst vornehmen, angemeldet.
Prüfungen und Prüfungsanmeldefrist
Wie melde ich Prüfungen an?
Informieren Sie sich in welche Prüfungen Sie ablegen müssen. Diese Information erhalten sie aus der Prüfungs- und Studienordnung und/oder von Ihrem Dozenten.
Um Prüfungen in LSF anzumelden, folgen Sie bitte der Anleitung unter den LSF-Hilfe-Seiten.
Der Zugang zu LSF ist ausschließlich mit Ihrer Campus-Kennung möglich. Diesen erhielten Sie mit Ihrer Immatrikulation. Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig darum, dass Ihr Campus-Login funktioniert.
Muss ich mich zu jeder Prüfung anmelden?
Ja. Unabhängig von der Prüfungsform (Portfolio, Referat, Klausur, Seminararbeit,benotet/unbenotet…) müssen Sie sich zu den angegebenen Prüfungsfristen für alle Prüfungen anmelden. Andernfalls können keine ECTS-Punkte erworben werden. Bei nicht erfolgter Prüfungsanmeldung, haben Sie keine Berechtigung eine Prüfung abzulegen, folglich auch keine Berechtigung zu einem Nachholtermin anzutreten.
Was muss ich tun, wenn ich eine Prüfung nachholen muss?
Nachholtermine können nur in Anspruch genommen werden wenn Sie a) die Prüfung beim ersten Termin nicht bestanden haben oder b) krank waren (Attest)
Auch für Nachholtermine muss man sich im LSF erneut zur Prüfung anmelden!
Zulassungsvoraussetzungen zu Prüfungen
Unter Umständen gibt es in Ihrer Prüfungs- und Studienordnung Zugangsvoraussetzungen zu Prüfungen. Der Prüfungs- und Modulübersicht können Sie entnehmen, ob es eventuell Modulprüfungen gibt die sie ablegen müssen bevor Sie sich zu anderen darauf aufbauenden anmelden zu können.
Was mache ich, wenn gleichzeitig mit einer Prüfung eine andere wichtige Prüfung stattfindet?
Sie können im Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) den Rücktritt von der Prüfung beantragen ohne einen Versuch zu verlieren. Dem Antrag muss der Nachweis der parallel stattfindenden Prüfungen beigelegt werden. Falls die Prüfungen überschneidungsfrei stattfinden müssen kontaktieren Sie bitte die Studiengangskoordination.
Wie kann ich mir Prüfungsleistungen anerkennen lassen?
Vereinbaren Sie mit den jeweiligen Fachstudienberatern einen Termin, zu dem Sie Ihre Leistungen und wenn möglich die Modulbeschreibungen und/ oder Seminarpläne mitbringen, die den Inhalt verdeutlichen und eine Anerkennung rechtfertigen. Anschließend gehen Sie mit den Bestätigungen zur Studiengangskoordination. Die Anerkennungen müssen im ersten Semester an der LMU vorgenommen werden.
Warum muss ich mich für ein Seminar noch einmal extra zur Prüfung anmelden?
Im modularisierten Studium ist die Teilnahme an einem Seminar nicht mit der Teilnahme an der Prüfung in dem betreffenden Seminar verbunden. Daher müssen Sie sich in einem festgelegten Zeitraum, dem sogenannten Prüfungsanmeldezeitraum, zur Prüfung anmelden. Die Prüfungsanmeldezeiträume finden Sie in LSF oder auf der Homepage des PAGS. Der Anmeldevorgang geschieht online über den Zugang in LSF. WICHTIG: Ohne die rechtzeitige Anmeldung zur Prüfung haben keinen Prüfungsanspruch und es können auch keine ECTS-Punkte für das entsprechende Seminar eingetragen werden.
Wann kann ich meine Prüfungsnote im LSF sehen?
Sobald der Notengebungsprozess abgeschlossen ist, kann die Note in LSF eingesehen werden. Sie erscheint dann automatisch in Ihrem Kontoauszug (Notenspiegel). Solange der Notengebungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, wird der Kurs als „AN″ (Angemeldet) vermerkt. Bitte sehen Sie unbedingt von Nachfragen vor dem Ablauf der Noteneintragungsfrist, in der Regel bis eine Woche vor Vorlesungsbeginn des auf die jeweilige Prüfung folgenden Semesters, ab!
Wie erfahre ich, ob ein Modul oder ein Modulteil benotet wird?
Ob ein Modul bzw. Modulteil benotet oder nicht benotet wird, entnehmen Sie bitte den entsprechenden Prüfungs- und Studienordnungen bzw. Studienplänen.
Was passiert, wenn ich zu einer der Prüfung erkranke?
Sollten Sie erkranken wenden Sie sich umgehend bitte ans Prüfungsamt für Geistes und Sozialwissenschaften (PAGS). Genaueres hierzu unter: http://www.pags.pa.uni-muenchen.de/dokumente/alle_studiengaenge/anf_attest.html
Wie oft und wann kann ich nicht bestandene Prüfungen wiederholen?
Dies ist abhängig von Ihrer Prüfungs- und Studienordnung. Bitte lesen Sie dort nach.
Was muss ich am Prüfungstag unbedingt beachten?
Bringen Sie zu jeder Prüfung ihren Personalausweis oder Reisepass und ihren Studienausweis, aus dem hervorgeht, dass Sie zum Zeitpunkt der Prüfung ordentlich immatrikuliert sind, mit! Halten Sie diese Dokumente bereit, um einen reibungslosen Start der Prüfung zu garantieren! Ohne diese Unterlagen können Sie unter Umständen die Prüfung nicht antreten!
Studienverlauf und -wechsel
Anerkennung von Studienleistungen und Praktika bei Fach-, Studiengangs- oder Ortswechseln - Können mir bei einem Wechsel Leistungen und Praktika anerkannt werden?
Sofern sich Studieninhalte Ihres jetzigen oder angestrebten Studiums mit Inhalten Ihres früheren Studiums decken, können Ihnen Studienleistungen anerkannt werden. Dazu kontaktieren Sie die Fachstudienberater der jeweiligen Fächer, denen Sie Ihre Unterlagen (transcript of records etc.) vorlegen müssen. Die Fachstudienberater stellen Ihnen darüber hinaus einen Semesteranrechnungsbescheid aus, den Sie sich von Ihrem universitären Prüfungsamt bestätigen lassen müssen.
Auch Praktika aus dem vorherigen Studium oder eine vorherige Berufserfahrung können anerkannt werden, sofern sie sich mit den im Studium vorgesehenen Praktika decken. Die Anerkennung erfolgt bei den zuständigen Praktikums- bzw. Prüfungsämtern.
Wie kann ich Leistungen aus anderen Studiengängen/ von anderen Universitäten anerkennen lassen?
Vor einem Antrag auf Anerkennung überlegen Sie bitte welche Lehrveranstaltungen mit entsprechender Modulprüfung Sie für die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen wollen. Entsprechende Informationen zum Verlauf und Inhalten des jeweiligen Studiengangs sind in den jeweiligen Prüfungs- und Studienordnungen zu finden.
Zur Antragsstellung kontaktieren Sie bitte den entsprechenden Fachstudienberater. Dieser entscheidet ggf. zusammen mit dem Prüfungsausschuss über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.pags.pa.uni-muenchen.de/dokumente/modularisiert/merkblatt_anerkennung.html
Muss ich eine Basisqualifikation einreichen?
- Lehramt Grundschule & Lehramt für Sonderpädagogik (mit Grundschuldidaktik):
Studierende der Didaktik der Grundschule müssen in den drei Fächern Sport, Musik und Kunst jeweils einen Nachweis der Basisqualifikation erbringen. Wer eines der Fächer als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt hat, muss für dieses keinen Nachweis vorweisen (LPO I 2008, § 36, Abs. 1).
Basisqualifikation Sport
Im Zentrum der Basisqualifikationen Sport stehen grundlegende Kompetenzen in folgenden didaktischen Handlungsfeldern: Gesundheit fördern, Bewegung gestalten, mit- und gegeneinander spielen.
Angebot und weitere Informationen: Blockkurs an der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der TU München (Für die Teilnahme ist eine Anmeldung über LSF notwendig.)
Basisqualifikation Musik
Im Zentrum der Basisqualifikationen Musik stehen grundlegende Kompetenzen im Umgang mit der Stimme und im Liedvortrag sowie basale instrumentale Fertigkeiten zur Melodiebegleitung.
Angebot und weitere Informationen: Blockkurse in der vorlesungsfreien Zeit oder wöchentlich stattfindende Kurse während des Semesters am Institut für Musikpädagogik des Departments Kunstwissenschaften der LMU
Basisqualifikation Kunst
Im Zentrum der Basisqualifikationen Kunst steht die Vermittlung grundlegender Techniken in der zwei- und dreidimensionalen Darstellung. Nachgewiesen werden grundlegende Kompetenzen in der ästhetischen Gestaltung des Lebensbereichs sowie manuelle Fertigkeiten und Techniken im Umgang mit Farbe und Materialien.
Angebot und weitere Informationen: Kurse am Institut für Kunstpädagogik des Departments für Kunstwissenschaften der LMU
Muss ich eine Basisqualifikation einreichen?
- Lehramt Mittelschule & Lehramt für Sonderpädagogik (mit Mittelschuldidaktik):
Basisqualifikation Sport
Studierende der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule müssen eine sogenannte Basisqualifikation im Fach Sport erwerben. Für den Fall, dass Sport als Didaktik- bzw. Unterrichtsfach gewählt wurde, entfällt der Nachweis (LPO I 2008, § 38, Abs. 1, Nr. 5).
Angebot und weitere Informationen: Blockkurs an der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der TU München (Für die Teilnahme ist eine Anmeldung über LSF notwendig.)
Berufsorientierung
Studierende der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule, die ihre Erste Staatsprüfung zum Prüfungstermin Frühjahr 2017 oder später ablegen, müssen 3 ECTS-Punkte aus dem Bereich Berufsorientierung als Zulassungsvoraussetzung nachweisen. Diese sind Teil der 9 ECTS-Punkte umfassenden Mittelschulpädagogik und -didaktik. Veranstaltungen zum Erwerb dieses Nachweises werden vom Lehrstuhl für Ergonomie der TU München angeboten. Die Regelung gilt nicht für Studierende mit dem Unterrichtsfach Arbeitslehre (LPO I 2008, § 38, Abs. 1, Nr. 1, Buchstabe e).
Auslandsaufenthalte
Wann ist die Bewerbungsfrist für Erasmus+?
Die Bewerbungsfrist schließt Ende Januar für ein Auslandsemester/-jahr beginnend im September oder Oktober desselben Jahres bzw. für einen Auslandsaufenthalt im Sommersemester des darauffolgenden Jahres.
Des Weiteren ist es möglich (bei Versäumen der Frist) sich bis zum 31. 03. für das Nachrückverfahren zu bewerben. Hier werden Plätze vergeben die nicht von den Fachbereichen besetzt wurden.
Welche Universitäten und Länder kann ich mit Erasmus besuchen?
Je nach Studiengang können Sie sich an verschiedenen Universitäten bewerben. Eine Liste mit Beschreibung der Plätze unserer Partneruniversitäten finden Sie hier.
An wen kann ich mich wenden wenn ich Fragen zu Auslandsaufenthalten habe?
- Allgemeine Fragen:
- Fragen zur Bewerbung:
Wann ist der beste Zeitpunkt für ein Auslandssemester?
- 5. und/oder 6. Semester im Bachelor
- 3. und/oder 4. Semester im Master
- 7. und/oder 8. Semester bei Studium einer Sonderpädagogischen Fachrichtung
Für eine genauerer Beratung wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner oder Fachstudienberater Ihres Lehrstuhls.
Wie lange kann ich mit Erasmus im Ausland bleiben?
- Sie bewerben sich zunächst für einen ein- oder zweisemestrigen Auslandsaufenthalt an einer Partneruniversität (s. Partnerliste)
- Einsemestrige Auslandsaufenthalte können verlängert werden. Für Infos zum Verlängerungsverfahren besuchen Sie bitte die Website des International Office
Wann beginnt mein Auslandsaufenthalt?
Ihr Auslandsaufenthalt beginnt zum Winter- oder Sommersemester. In welchem Semester Sie starten ist abhängig von:
- Ihrer eigenen Präferenz
- Den Absprachen der Fakultät 11 mit den Partneruniversitäten
Für den genauen Ausreisetermin beachten Sie bitte die entsprechenden Semesterzeiten der Gastuniversität, diese können von den Zeiten der LMU abweichen.
In welchem Fachbereich kann ich an der Gastuniversität studieren?
Sie können sich für alle Pädagogik Austauschplätze bewerben und ihrem Studium entsprechende Veranstaltungen belegen. Dies beinhaltet ihr Hauptfach, Didaktikfach oder EWS.
Kann ich mich über mein Haupt- und Nebenfach bewerben?
Ja eine Bewerbung ist sowohl über das Haupt- als auch über das Nebenfach möglich.
Wie viele Wunschunis kann ich angeben?
- Bis zu vier. Diese geben Sie im Online-Bewerbungsformular ein.
- Dabei können Sie sowohl Partneruniversitäten Ihres Haupt- als auch Ihres Nebenfachs wählen, vorausgesetzt Sie verfügen über die erforderlichen Sprachnachweise für eine der Unterrichtssprachen jeder gewählten Wunschuniversitäten
Nach welchen Kriterien werden die Plätze vergeben?
- Entscheidend bei der Auswahl sind die Qualität und Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Sprachnachweis, Notenspiegel, Lebenslauf) sowie der Nutzen des Auslandsaufenthalts für den weiteren Studienverlauf und für die berufliche Entwicklung.
- Wir sind bemüht, Ihnen einen Platz an einer Ihrer Wunschuniversitäten anzubieten. Aufgrund der Vielzahl der Partnerschaften im europäischen Ausland ist dies nicht unwahrscheinlich.
Was ist das Nachrückverfahren und wie kann ich es nutzen?
Über das Nachrückverfahren vergibt das International Office Erasmus-Plätze, die nicht in den einzelnen Fachbereichen der LMU vergeben werden konnten.
Eine Bewerbung über das Nachrückverfahren ist in folgenden Fällen möglich und ratsam:
- Es konnte Ihnen kein Platz an Ihren Wunschuniversitäten angeboten werden. Sie nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil und müssen nichts weiter tun.
- Sie haben die Bewerbungsfrist im Januar versäumt und wollen eine zweite Chancen erhalten.
- Sie haben am IfS eine fachfremde Bewerbungen eingereicht. Ihre Bewerbung wird - sofern ausreichend aussagekräftig und plausibel - automatisch im Rahmen des Nachrückverfahrens berücksichtigt.
- Es gibt keine für Sie interessante Partneruniversität in Ihren Fachbereichen und Sie interessieren sich gezielt für eine andere Partneruniversität der LMU.
Kann ich mich für Unis mit anderer Unterrichtssprache bewerben?
Ja, das ist möglich. Dabei müssen solide Sprachkenntnisse in der jeweiligen Unterrichtssprache vorliegen, welche durch einen Sprachnachweis im Rahmen der Bewerbung eingereicht werden.
Kann ich mein Learning Agreement/meinen Kursplan auch noch später bzw. während des Aufenthalts ändern?
Ja, das ist möglich. Wenden Sie sich hierzu bitte an ihren Erasmus+ Beauftragten.
Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
- Wir sichten Ihre Bewerbung und erstellen ein Ranking für die Partneruniversitäten
- Nach Ende der Bewerbungsfrist erhalten Sie das Ergebnis Ihrer Bewerbung
- Sie bestätigen Ihr etwaiges Platzangebot und wir nominieren Sie an der Partneruniversität
- Sie informieren sich auf der Homepage der Partneruni über das dortige Bewerbungsverfahren
- Das International Office mailt Ihnen ab April alle wichtigen Unterlagen für Ihren Erasmus-Aufenthalt (z.B. Grant Agreement, Vorlage für das Learning Agreement, Teilnahmebestätigung für die Gasthochschule, Link zum obligatorischen OLS-Test)
- Sie füllen die Bewerbungsunterlagen der Partneruni fristgerecht aus und reichen ggf. zusätzlich geforderte Dokumente ein (z.B. Sprachnachweis, Learning Agreement)
- Sie erhalten einen Annahmebescheid der Partneruni
- Sie informieren sich über das Kursprogramm der Partneruni und klären, welche Kurse Sie sich anerkennen lassen können
- Sie erstellen das Learning Agreement der LMU und holen die erforderlichen Unterschriften ein
Wie viele Kurse/ECTS muss ich im Ausland belegen/erwerben?
- Die Vergabe von Erasmus-Geldern erfolgt immer für ein Auslandsstudiensemester/-jahr auf Vollzeitbasis
- Die LMU empfiehlt eine Kursbelegung im Umfang von 30 ECTS pro Semester. Die ECTS-Vergabe hängt maßgeblich vom Kursumfang, der Anzahl der Semesterwochen und -wochenstunden und vom Umfang der Leistungsanforderungen ab
- Da es universitäts- und fachbereichsspezifische Unterschiede bzgl. der ECTS-Vergabe gibt, können keine pauschalen Aussagen zur vorgesehenen Anzahl der Kurse, die Sie pro Semester an der Gasthochschule belegen müssen, getroffen werden
- Bitte recherchieren Sie die Website Ihrer Gastuniversität sowie die spezifischen Kursprogramme
Wie werden Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt?
- Sie benötigen zunächst ihr Transcript of Records der Gastuniversität.
- Tragen Sie ihren Auslandsaufenthalt in LSF ein (näheres hierzu siehe unten) und speichern Sie dies als PDF
- Besuchen Sie mit ihrem Transcript of Records der Gasthochschule, dem PDF aus LSF und dem Learning Agreement den jeweiligen Verantwortlichen ihres Lehrstuhls und lassen sich die entsprechenden Module anerkennen.
- Die Notenumrechnung erfolgt auf Basis der modifizierten Bayerischen Formel zur Umrechnung von Noten.
- Die Anerkennung erfolgt durch ein schriftliches Formular mit Originalunterschriften. Dieses wird an das Prüfungsamt übermittelt, wo die Anerkennung final bearbeitet wird. Die anerkannten Noten werden dann in Ihrem Notenspiegel aufgeführt.
- Studien- und Prüfungsleistungen werden in der Regel anerkannt, es sei denn sie sind nicht gleichwertig. Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig, wenn sie in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen er Ludwig-Maximilians-Universität München im Wesentlichen entsprechen.
Achtung: Es können nur vollständig bestandene Modulprüfungen in lsf eingetragen werden. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann nicht eingetragen werden.
Bei Fragen zur Anerkennung der erworbenen Leistungen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Verantwortlichen des Lehrstuhls. Sobald dieser die entsprechenden Kurse anerkannt hat können diese in lsf eingetragen werden.
Wie kann ich meinen Auslandsaufenthalt in LSF eintragen?
- Bitte loggen Sie sich mit Ihrer Campuskennung ins LSF ein.
- Wählen Sie in der linken Menüzeile Auslandsaufenthalte und füllen dort die leeren Felder aus und speichern Ihre Angaben.
- Drucken Sie die Bestätigung aus und fügen Sie sie vor Antragstellung dem Antrag auf Anerkennung bei.
Sobald diese vom Prüfungsamt anerkannt wurden, erscheinen Sie grau und sind nicht mehr veränderbar. Falls Sie sie dennoch verändern möchten wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
Ansprechpartner:
https://www.fak11.lmu.de/studium/international/erasmus/erasmus_bewerbung/index.html
Erste Staatsprüfung
Wo finde ich weitere Informationen zur ersten Staatsprüfung?
Nähere Informationen und aktuelle Termine finden Sie auf den Seiten folgender Institutionen:
Aktuelle Termine
Aktuelle Termine zur Prüfungs- und Kursanmeldung
finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes (PAGS).
Grundschulpädagogik und -didaktik
Wie setzt sich mein Studium zusammen?
Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Lehrstuhls für Grundschulpädagogik.
Mittelschulpädagogik und -didaktik
Wie setzt sich mein Studium zusammen?
Nähere Informationen finden Sie auf diesen Seiten.