Studiengangskoordination Department Pädagogik - Lehramt Grundschule, Mittelschule, Sonderpädagogische Fachrichtungen und BA/MA Pädagogik
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Aufbau Studium

Wie setzt sich mein Studium der Sonderpädagogik mit Mittelschuldidaktik zusammen?

  • Sonderpädagogische Fachrichtung (120 ECTS)
    Lernbehindertenpädagogik
    ODER
    Pädagogik bei Geistiger Behinderung
    ODER
    Pädagogik bei Verhaltensstörungen
    ODER
    Sprachheilpädagogik
  • Didaktik der Mittelschule (9 ECTS)
  • Didaktikfach 1 (21 ECTS)
  • Didaktikfach 2 (21 ECTS)
  • Didaktikfach 3 (21 ECTS)
  • Erziehungswissenschaftliches Studium - EWS (36 ECTS)
    Gesellschaftwissenschaftliches Studium - GWS (9 ECTS)
  • Praktika (15 ECTS)
  • Hausarbeit (18 ECTS)

Allgemein:

  • Folgende Sonderpädagogische Fachrichtungen werden angeboten:
    - Lernbehindertenpädagogik
    - Pädagogik bei Geistiger Behinderung
    - Pädagogik bei Verhaltensstörungen
    - Sprachheilpädagogik
  • Wahlmöglichkeiten für die drei Didaktikfächer sind:
    - Arbeitslehre
    - Biologie
    - Chemie
    - Didaktik des Deutschen als Zweitsprache
    - Deutsch
    - Englisch
    - Evangelische Religionslehre
    - Geographie
    - Geschichte
    - Katholische Religionslehre
    - Kunst
    - Mathematik
    - Musik
    - Physik
    - Sozialkunde
    - Sport
  • Zwei Didaktikfächer sind entweder aus dem soziokulturellen oder aus dem naturwissenschaftlichen Bereich, das dritte Didaktikfach ist aus dem musischen Bereich (Kunst, Musik, Sport) oder Katholische oder Evangelische Religionslehre zu wählen.
  • Deutsch oder Mathematik muss in jedem Fall in der Didaktikfachkombination enthalten sein.
  • Das Erziehungswissenschaftliches Studium (EWS) beinhaltet:
    - Allgemeine Pädagogik (9 ECTS)
    - Schulpädagogik (9 ECTS)
    - Psychologie (12 ECTS)
    - Profilpunkte (6 ECTS)
    - Gesellschaftswissenschaften (GWS) und Philosophie/Theologie (9 ECTS)
  • Abzuleistende Praktika sind:
    - Orientierungspraktikum
    - Betriebspraktikum
    - pädagogisch didaktisches Schulpraktikum (6 ECTS)
    - sonderpädagogisches Blockpraktikum (3 ECTS)
    - Studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum (3 ECTS)
    - zusätzliches studienbegleitendes Praktikum (3 ECTS)
  • Die Hausarbeit muss in der sonderpädagogischen Fachrichtung geschrieben werden.