Studiengangskoordination Department Pädagogik - Lehramt Grundschule, Mittelschule, Sonderpädagogische Fachrichtungen und BA/MA Pädagogik
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Wie melde ich Prüfungen an?

Allgemein:

  • Um eine Prüfung ablegen zu können müssen Sie sich innerhalb des Prüfungsanmeldezeitraums zur Prüfung anmelden. Ohne erfolgreiche Pürfungsanmeldung sind Sie nicht berechtigt Prüfungen abzulegen.
  • Eine detailliertere Erklärung zur Prüfungsanmeldung finden Sie auf den LSF-Hilfe-Seiten. Bitte lesen Sie sich alle Tutorials zu LSF genau durch.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig über den Prüfungsanmeldezeitraum. Achtung!: Prüfungsanmeldezeiträume sind in den verschiedenen Bereichen unterschiedlich, siehe PAGS.

Wie melde ich Prüfungen an?

  • Informieren Sie sich in welcher Veranstaltung Sie eine Prüfung ablegen müssen. Diese Information erhalten sie aus der Prüfungs- und Studienordnung und/oder von Ihrem Dozenten.
  • Manche Module werden erst am Ende des Moduls geprüft, das bedeutet alle Lehrinhalte des Moduls werden nicht einzeln in den Teilmodulen geprüft sondern nur einmal. Das bedeutet konkret dass, das Wissen der Inhalte mehrer Veranstaltungen eventuell gemeinsam in einer Modulprüfung abgefragt wird.
  • Um Prüfungen in LSF anzumelden, folgen Sie bitte der Anleitung unter den LSF-Hilfe-Seiten.

Was muss ich am Prüfungstag unbedingt beachten?

  • Bringen Sie zu jeder Prüfung ihren Personalausweis oder Reisepass und ihren Studienausweis, aus dem hervorgeht, dass Sie zum Zeitpunkt der Prüfung ordentlich immatrikuliert sind, mit! Halten Sie diese Dokumente bereit, um einen reibungslosen Start der Prüfung zu garantieren! Ohne diese Unterlagen können Sie unter Umständen die Prüfung NICHT antreten!
  • Bitte machen Sie sich frühzeitig mit den Vorschriften des Prüfungsamtes vertraut, die im Krankheitsfall zwingend zu berücksichtigen sind. Beachten Sie die Anforderungen an ärztliche Attests mit Hilfe des Beiblatts zum ärztlichen Attest, wie sie im Falle einer Erkrankung am Prüfungstag zu berücksichtigen sind. Informieren Sie in jedem Fall den Prüfer rechtzeitig, dass Sie krankheitsbedingtes nicht zur Prüfung Antreten können

Was muss ich tun, wenn ich eine Prüfung nachholen muss?

  • Bei nicht erfolgter Prüfungsanmeldung, haben Sie keine Berechtigung eine Prüfung abzulegen, folglich auch keine Berechtigung zu einem Nachholtermin anzutreten.
  • Nachholtermine können nur in Anspruch genommen werden wenn Sie a) die Prüfung beim ersten Termin nicht bestanden haben oder b) krank waren (Attest)
  • Auch für Nachholtermine muss man sich im LSF erneut zur Prüfung anmelden!