Studiengangskoordination Department Pädagogik - Lehramt Grundschule, Mittelschule, Sonderpädagogische Fachrichtungen und BA/MA Pädagogik
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FAQ ERASMUS+ outgoing

Allgemeine Informationen zu ERASMUS+ finden Sie auf den Internetseiten des International Office der LMU.

  1. Wann ist der beste Zeitpunkt für ein Auslandssemester?
  2. Welche Unterlagen muss ich mit der Bewerbung einreichen?
  3. Welche Sprachkenntnisse muss ich bei der Bewerbung vorweisen?
  4. Kann ich mich für Partneruniversitäten der Psychologie und der Pädagogik bewerben?
  5. Was muss ich beachten, wenn ich mich als Nebenfach-Studierender bewerbe?
  6. Kann ich mich für Universitäten in zwei (oder mehr) unterschiedlichen Ländern bewerben?
  7. Muss ich angeben, ob ich mich für das Winter- oder das Sommersemester bewerben möchte?
  8. Wann muss ich meine Bewerbung abgeben?
  9. Kann ich mich auf einen Platz an den Partneruniversitäten der Fakultät 11 bewerben, wenn ich weder Psychologie noch Pädagogik studiere? (fachfremde Bewerbung)
  10. Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
  11. Kann ich im Bachelor und im Master ins Ausland gehen?
  12. Verlängert ein ERASMUS-Aufenthalt meine Studiendauer?
  13. Kann ich auch Praktika im Ausland machen?
  14. Wo finde ich Erfahrungsberichte von Studenten, die bereits an meiner Wunschuni waren?
  15. Was passiert, wenn ich keinen Platz für meine erste (oder zweite) gewünschte Partneruniversität erhalten habe?
  16. Was kann ich machen, wenn meine Fakultät keine Kooperation mit einer Uni in meinem gewünschten Zielland hat?
  17. Was zählt als offizielle Zusage für meinen ERASMUS-Aufenthalt an der Gastuniversität?
  18. Wie geht es weiter, wenn ich einen ERASMUS-Platz erhalten habe?
  19. Wie viele ECTS-Punkte muss ich an der Gastuni belegen?
  20. Wie und wann erstelle ich das LMU Learning Agreement?
  21. Wer an der LMU muss das Learning Agreement unterschreiben?
  22. Wie werden mir Studienleistungen aus dem Ausland an der LMU anerkannt?
  23. Wie viele ECTS-Punkte kann ich mir anerkennen lassen?
  24. Kann ich auch Veranstaltungen anderer Studienfächer besuchen?
  25. Kann ich mich an der LMU für meinen Auslandsaufenthalt beurlauben lassen?
  26. Entspricht mein Lehramtsstudium im Ausland einem Bachelor oder Master?
  27. Kann ich über ERASMUS ein einjähriges Master-Programm absolvieren?
  28. Wann beginnt das Semester X in Land Y?
  29. Leiten die ERASMUS-Programmbeauftragten Unterlagen (z.B. unterschriebenes Learning Agreement) an das International Office der LMU weiter?
  30. Kann ich meinen ERASMUS-Aufenthalt von einem auf zwei Semester verlängern?

1. Wann ist der beste Zeitpunkt für ein Auslandssemester?

Für Bachelor-Studierende im dritten,fünften, sechsten oder auch siebten Semester. Sie müssen sich dafür im Laufe des dritten bzw. fünften Semesters bewerben. Für Studierende aller Masterstudiengänge eignet sich ein Auslandsaufenthalt ab dem ersten Semester. Zu Ihrem individuellen idealen Zeitpunkt beraten Sie Ihre Studiengangskoordinatoren bzw. Ihre Fachstudienberater gerne.nach oben

2. Welche Unterlagen muss ich mit der Bewerbung einreichen?

Allgemeine Informationen zu den Bewerbungsunterlagen finden Sie auf den Seiten des International Office.

Die Bewerbung im Department Pädagogik findet ausschließlich Online statt, es müssen keine Unterlagen postalisch eingereicht werden. Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Seite des International Office.

  • Ausgefüllter Bewerbungsbogen für das ERASMUS-Programm (auch für die Partneruniversitäten in der Schweiz)
  • ausgefülltes ERASMUS-Bewerbung-Deckblatt 
  • Motivationsschreiben (ausgerichtet auf die Universität mit Priorität 1); in deutscher Sprache (Sie können ein weiteres Motivationsschreiben verfassen, wenn für Ihre zweite Priorität eine Kooperation mit dem anderen Departement der Fakultät besteht (Pädagogik bzw. Psychologie, siehe auch Liste der Programmbeauftragten und der Partneruniversitäten
  • Tabellarischer Lebenslaufsdf
  • Transcript of Records (aktueller Auszug aus LSF genügt)

  • Sprachnachweis

  • Bewerber eines Studiengangs am Department Pädagogik schicken außerdem folgende Informationen per Mail anerasmus-paed@edu.lmu.de:
    Name, Vorname:
    Matrikelnummer:
    E-Mailadresse: xy@campus.lmu.de
    Studiengang:
    Aktuelles Fachsemester:
    Erasmus+ WiSe 2022/2023: ja/nein
    Erasmus+ SoSe 2023: ja/nein
    Präferenz 1: bspw. Wien über Dep. Päd.
    Präferenz 2: bspw. Coimbra über Dep. Psy.
    Präferenz 2: bspw. Rom über XY

3. Welche Sprachkenntnisse muss ich bei der Bewerbung vorweisen?

Der Sprachnachweis muss für die Hauptunterrichtssprache des Gastlandes vorgelegt werden

  • für Englisch werden Kenntnisse auf dem Niveau B2 vorausgesetzt
  • für alle anderen Sprachen werden Kenntnisse auf dem Niveau B1 vorausgesetzt

Informationen zu den Sprachnachweisen finden Sie hier.
Informationen zu Sprachtests (TOEFL, IELTS, DAAD) finden Sie hier.

Im Allgemeinen reicht es aus, wenn die Fremdsprachenkenntnisse (mind. B2 bzw. B1) im Abiturzeugnis ausgewiesen werden können. Allerdings sagt dies häufig wenig über die aktuellen aktiven Sprachkenntnisse aus.

Für die Fakultät 11 gilt: 

  • Das Niveau der Sprachkenntnisse ist ein Kriterium für die Auswahl.
  • Das Abiturzeugnis als Nachweis über die Sprachkenntnisse ist das strikte Minimum.
  • Der zusätzliche Nachweis der Sprachkenntnisse durch ein DAAD-Sprachzeugnis ist vorzuziehen (als Beleg der aktuellen Sprachkenntnisse). Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums der LMU.
  • Englischkenntnisse können auch durch TOEFL oder IELTS nachgewiesen werden.
  • Sprachnachweise sollten nicht älter als 5 Jahre sein.nach oben

4. Kann ich mich für Partneruniversitäten der Psychologie und der Pädagogik bewerben?

Sie müssen Ihre Bewerbung bei den jeweiligen ERASMUS-Programmbeauftragten der Fakultät 11 abgeben. Die für die einzelnen Kooperationen zuständigen Programmbeauftragten finden Sie in der Übersicht der Partneruniversitäten der Fakultät 11. Dort finden Sie auch den Hinweis dazu, Studierende welcher Fachrichtungen sich bewerben können. Lehramtstudierende können sich auch über Ihre Unterrichts- bzw. Didaktikfächer bewerben.nach oben

5. Was muss ich beachten, wenn ich mich als Nebenfach-Studierender bewerbe?

  • Wenn Sie ein Fach der Fakultät 11 im Nebenfach studieren, können Sie sich für die Partneruniversitäten der Fakultät bewerben.
  • Wenn Sie ein Fach der Fakultät 11 im Hauptfach studieren und sich für eine Partneruniversitäten Ihres Nebenfaches bewerben wollen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die Vorgaben Ihres Nebenfaches und kontaktieren Sie ggf. den oder die zuständigen Auslandsbeauftragten bzw. ERASMUS-Koordinator.
  • Wenn Sie vorhaben, sich für Partnerschaften in Ihrem Haupt- und Nebenfach zu bewerben, denken Sie bitte daran, die Bewerbungsunterlagen an beiden Fakultäten einzureichen und beachten Sie die unterschiedlichen Anforderungen an Ihre Bewerbungsunterlagen. Die Unterlagen werden nicht weitergeleitet.nach oben

6. Kann ich mich für Universitäten in zwei (oder mehr) unterschiedlichen Ländern bewerben?

Ja, aber Sie müssen die jeweils geforderten Fremdsprachenkenntnisse nachweisen können.nach oben

7. Muss ich angeben, ob ich mich für das Winter- oder das Sommersemester bewerben möchte?

Ja, aber Sie können auch beide Semester angeben. Wir werden versuchen, Sie für ihr bevorzugte Semester auszuwählen. Dies kann aber nicht garantiert werden.nach oben

8. Wann muss ich meine Bewerbung abgeben?

  • Bewerbungsschluss ist der 31.01. für das im folgenden September beginnende akademische Jahr. Dieses Datum ist unabhängig davon, ob der Auslandsaufenthalt für ein oder zwei Semester geplant ist (Winter- und/oder Sommersemester). Es gibt keinen separaten Bewerbungstermin für das Sommersemester!

  • Bitte geben Sie Ihre Unterlagen in zweifacher Ausfertigung bei den jeweiligen ERASMUS-Programmbeauftragten der Fakultät 11 ab.nach oben

9. Kann ich mich auf einen Platz an den Partneruniversitäten der Fakultät 11 bewerben, wenn ich weder Psychologie noch Pädagogik studiere? (fachfremde Bewerbung)

Sie sollten eines der Fächer der Fakultät 11 im Haupt- oder Nebenfach studieren.
ERASMUS-Verträge werden immer fachgebunden abgeschlossen, daher ist es nicht möglich, dass Sie sich im regulären Erasmus-Bewerbungsverfahren fachfremd für einen ERASMUS-Platz an einer anderen Fakultät der LMU bewerben. Sollte Ihr Fachbereich keine Kooperation mit dem Land haben, in das Sie gerne gehen möchten, können Sie sich für das ERASMUS-Nachrückverfahren bewerben.nach oben

10. Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Sobald der Bewerbungstermin verstrichen ist, werden die schriftlichen Unterlagen aller Bewerber gesichtet. Falls sich für eine Universität mehr Bewerber interessieren als Plätze vorhanden sind, entscheidet Ihre persönliche Eignung (Sprachniveau, aktuelle Durchschnittsnote in KW, Motivation, Studienfortschritt sowie Nutzen durch den Auslandsaufenthalt für Studium und Beruf).nach oben

11. Kann ich im Bachelor und im Master ins Ausland gehen?

  • Ja, pro Studienphase sind mehrere Auslandsaufenthalte über das ERASMUS-Programm möglich, sowohl für Studium als auch für Praktikum. Die Aufenthalte dürfen zusammen die Dauer von 12 Monaten (Bachelor, Master, PhD) bzw. 24 Monaten (Staatsexamen, Diplom) nicht überschreiten.

  • Bsp.: Nach einem Semester (5 Monate) Auslandsstudium im Bachelor sind noch 7 Monate für Studium und/oder Praktikum im Bachelor verfügbar; es kann also noch z. B. ein Studienaufenthalt von 4 Monaten und ein Praktikum von 3 Monaten folgen. Nach Abschluss des Bachelor stehen für den Master wieder volle 12 Monate zur Verfügung.nach oben

12. Verlängert ein ERASMUS-Aufenthalt meine Studiendauer?

  • Normalerweise sollte ein ERASMUS-Aufenthalt die Studiendauer nicht verlängern. In der Praxis kann dies der Fall sein.

  • Man sollte diese Verlängerung jedoch nicht als Hindernis oder Verlust sehen. Ein Auslandssemester zu absolvieren zählt bei späteren Bewerbungen sehr viel mehr, als das Studium so schnell wie möglich abgehakt zu haben. Außerdem bringt dieses halbe oder ganze Jahr einem sehr viel für die eigene Entwicklung, eine Erfahrung auf die man nicht aus Zeitdruck verzichten sollte.

  • Es ist ratsam, das Learning Agreement gut vorzubereiten und mit Ihrem Programmbeauftragten/der Fachstudienberatung detailliert zu besprechen, welche Studienleistungen anerkannt werden können. Zudem hängt die Frage, ob sich das Studium verlängert auch davon ab, wie viele Veranstaltungen Sie an der Gastuniversität belegen. Deshalb sollten Sie einplanen, in einem der anderen Semester an der LMU eine zusätzliche Veranstaltung zu belegen um das Semester im Ausland ein wenig zu „entlasten“.nach oben

13. Kann ich auch Praktika im Ausland machen?

Selbstverständlich. Im Rahmen von ERASMUS+ besteht für die Möglichkeit ein finanziell gefördertes Praktikum innerhalb der EU zu absolvieren. Hilfestellungen bei der Suche sowie Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei Student und Arbeitsmarkt.nach oben

14. Wo finde ich Erfahrungsberichte von Studenten, die bereits an meiner Wunschuni waren?

Das International Office verfügt über eine Infothek mit zahlreichen Erfahrungsberichten von Austauschstudierenden. Dort können Sie sich informieren.nach oben

15. Was passiert, wenn ich keinen Platz für meine erste (oder zweite) gewünschte Partneruniversität erhalten habe?

Wir bemühen uns Ihnen einen Platz an Ihrer Wunschuni zu vermitteln. Wenn dies aufgrund der Anzahl der Bewerber nicht möglich ist, bieten wir Ihnen eine Alternative an (zweite, dritte oder vierte Priorität). Falls es aufgrund der Vielzahl von Bewerbern oder mangelnder Eignung für diese Austauschplätze keine Möglichkeit gibt, Ihnen einen Platz an einer Ihrer Wunschuniversitäten anzubieten, können Sie für das zentrale Nachrückverfahren des International Office vorgeschlagen werden.nach oben

16. Was kann ich machen, wenn meine Fakultät keine Kooperation mit einer Uni in meinem gewünschten Zielland hat?

  • In diesem Fall können sich direkt über das ERASMUS-Nachrückverfahren beim International Office bewerben. Dort werden ERASMUS-Plätze, die nicht von den Fachbereichen besetzt werden weitervergeben.
    Bewerbungen für bestimmte Städte, obwohl es Kooperationen in Ihrem Fachbereich mit dem jeweiligen Land - aber nicht mit der Stadt Ihrer Wahl - gibt, können leider nicht berücksichtigt werden.nach oben

17. Was zählt als offizielle Zusage für meinen ERASMUS-Aufenthalt an der Gastuniversität?

  • Nach dem Auswahlverfahren schicken die ERASMUS-Programmbeauftragten die Liste der ausgewählten Studierenden und der entsprechenden Partnerunis an das International Office.
  • Das International Office informiert daraufhin alle ausgewählten Studierenden über das Stipendium. Dieses Schreiben ist noch nicht die offizielle Zusage für den Aufenthalt.
  • Die die ERASMUS-Programmbeauftragten nominieren die ausgewählten Studierenden an den Partneruniversitäten. Allein die positive Bestätigung durch die Partneruniversität (per Email oder Brief) ist die offizielle Zusage für den Aufenthalt. Nach dieser offiziellen Zusage erhalten Sie Informationen von der Partneruni über das weitere Vorgehen.nach oben

18. Wie geht es weiter, wenn ich einen ERASMUS-Platz erhalten habe?

Auf den Seiten des International Office finden Sie alle wichtigen Informationen zur Vorbereitung Ihres Studienaufenthalts. Nun sollten Sie in Ihrem Learning Agreement in Absprache mit Ihrem LMU-ERASMUS-Programmbeauftragten erstellen.nach oben

19. Wie viele ECTS-Punkte muss ich an der Gastuni belegen?

  • Pro Semester sollten Sie an Ihrer Gastuniversität mindestens 20 ECTS erbringen.
  • Offizielle ERASMUS-Empfehlung sind 30 ECTS-Punkte.
  • Wir empfehlen Ihnen bei Ihrer Kurswahl einen "Puffer" einzuplanen, um zu verhindern, dass Sie am Ende etwa durch Nichtbestehen eines Kurses zu wenige ECTS-Punkte erzielen.
  • Ausgebuchte Kurse sind keine zulässige Begründung, um die Anzahl der belegten Kurse zu reduzieren. Es gibt immer Alternativen.nach oben

20. Wie und wann erstelle ich das LMU Learning Agreement?

  • Vor Abreise legen Sie im Learning Agreement nach Absprache mit Ihrem LMU-ERASMUS-Programmbeauftragten fest, welche Kurse Sie besuchen möchten und welche Kurse nach erfolgreichem Bestehen und nach Ihrer Rückkehr anerkannt werden können.
  • Wenn Sie für zwei Semester im Ausland studieren, geben Sie bitte die Veranstaltungen beider Semester bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes im Learning Agreement an.
  • Für mögliche Änderungen oder Ergänzungen vor Ort im Gastland benutzen Sie bitte Teil 2 des Learning Agreements.nach oben

21. Wer an der LMU muss das Learning Agreement unterschreiben?

  • Wollen Sie sich Ihre Leistungen, die Sie an der Gasthochschule erbringen, an der LMU anerkennen lassen, wenden Sie sich bitte an Programmbeauftragten.nach oben

22. Wie werden mir Studienleistungen aus dem Ausland an der LMU anerkannt?

  • Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen ist ein wichtiger Bestandteil des ERASMUS-Programms.
  • Voraussetzung ist, dass Sie vor der Abreise mit Ihrem Programmbeauftragten (evtl. in Absprache mit der Fachstudienberatung) detailliert besprechen, welche Studienleistungen anerkannt werden können
  • Informieren Sie sich gründlich über das Kursangebot an der Partnerhochschule (Internet, Erfahrungsberichte, Treffen ehemaliger ERASMUS-Studierender etc.).
  • Grundlage für die spätere Anerkennung der Kurse sind das Learning Agreement (Teil 1–3) und das Transcript of Records. Die Anerkennung der Studienleistungen muss nach Rückkehr von Ihnen selbst beantragt werden.
  • Zuständig für die Anerkennung sind die entsprechenden Lehrstühle in Zusammenarbeit mit dem betreffenden Prüfungsamt bzw. Prüfungsausschuss. Ihr ERASMUS-Programmbeauftragter kann Ihnen zum Prozedere der Anerkennung weitere Informationen geben.nach oben

23. Wie viele ECTS-Punkte kann ich mir anerkennen lassen?

  • Im Hauptfach können Sie sich bis zu 20, im Nebenfach maximal 10 ECTS-Punkte anerkennen lassen.
  • Die Anerkennung von Leistungen hängt sehr vom Maß an Übereinstimmung zwischen der gewählten Veranstaltung und der anzuerkennenden Veranstaltung ab.nach oben

24. Kann ich auch Veranstaltungen anderer Studienfächer besuchen?

  • Im Prinzip müssen Sie Veranstaltungen aus dem Fachbereich Psychologie bzw. Pädagogik belegen, wenn die Kooperation zwischen den Hochschulen mit dem entsprechenden Fachbereich geschlossen wurde, manchmal ist es aber auch möglich über den Tellerrand zu schauen und auch ganz andere Veranstaltungen zu besuchen. Bitte kontaktieren Sie den Programmbeauftragten der Gastuniversität was an der Gastuniversität möglich ist.nach oben

25. Kann ich mich an der LMU für meinen Auslandsaufenthalt beurlauben lassen?

Selbstverständlich. Während einer Beurlaubung laufen die Fachsemester Ihres Studienganges nicht weiter. Das ist vor allem für Empfänger/innen von BAföG relevant. Wenn Sie BAföG erhalten, sollten Sie sich beurlauben lassen. Erhalten Sie keine Leistungen, die abhängig von Ihrer Fachsemesterzahl sind, ist eine Beurlaubung optional. Bitte beachten Sie, dass während einer Beurlaubung keine Leistungen an der LMU erbracht werden können. Praktika oder Kurse aus dem Ausland können nach Ihrer Rückkehr natürlich trotzdem anerkannt werden (siehe oben).nach oben

26. Entspricht mein Lehramtsstudium im Ausland einem Bachelor oder Master?

Das hängt von der Anzahl der studierten Semester ab: 1-6 (BA), 7-10 (MA).nach oben

27. Kann ich über ERASMUS ein einjähriges Master-Programm absolvieren?

Theoretisch ist es möglich, während des Masters zwei Semester im Ausland zu studieren und vor Ort das komplette Studienprogramm inkl. Abschluss zu absolvieren. Praktisch ist es aufgrund der Zulassungsbeschränkungen der Hochschulen eher schwierig (z.B. weil Uni‘s von ERASMUS-Studierenden keine Studiengebühren einnehmen können).nach oben

28. Wann beginnt das Semester X in Land Y?

Schauen Sie bitte auf den Internetseiten der entsprechenden Universität nach oder kommen Sie in die ERASMUS-Beratung.nach oben

29. Leiten die ERASMUS-Programmbeauftragten Unterlagen (z.B. unterschriebenes Learning Agreement) an das International Office der LMU weiter?

Nein, die Programmbeauftragten schicken die unterschriebenen Unterlagen direkt an Sie. Es liegt in Ihrer Verantwortung diese an das International Office weiterzuleiten. Damit kann sichergestellt werden, dass Sie über alle nötigen Unterlagen selbst verfügen.nach oben

30. Kann ich meinen ERASMUS-Aufenthalt von einem auf zwei Semester verlängern?

Ja, prinzipiell ist eine Verlängerung möglich. Sprechen Sie mit Ihrem LMU-Programmbeauftragten und der Gastuniversität Ihren Verlängerungswunsch frühzeitig ab. Der finanzielle Zuschuss für den Zeitraum der Verlängerung richtet sich nach den ERASMUS+-Förderbestimmungen und kann gewährt werden, wenn ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Sie sollten also auf jeden Fall zur Vorsorge eine eigene Finanzierung einplanen!nach oben

 


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